Standpunkt

Ausbau gewährleisten, Betreuungsbedarf decken

3. Februar 2012 - Die 120 Elternvereine in Bremen, in denen rund 2.400 Kinder betreut werden, ringen um dieselbe finanzielle Förderungen, wie kommunale und freigemeinnützige Träger. Mit ihrem Angebot decken diese hoch engagierten Eltern rund 12 Prozent des bremisches Betreuungsangebotes ab. Um es ganz klar zu sagen: Ohne diesen enormen ehrenamtlichen Einsatz ginge es in Bremen nicht. Diese Elternvereine sind Arbeitgeber der dort angestellten Betreuerinnen. Buchhaltung, Lohnzahlung, Verwaltung usw. müssen - ganz ähnlich einem Unternehmen - erledigt werden. Die Anforderungen an die Betreuungsqualität sind keine anderen, als in den Einrichtungen von Stadt, Kirchen oder freien Trägern. Soweit die Fakten.

Zu den Fakten gehört auch, dass Elternvereine in Bremen bei der finanziellen Förderung aus der öffentlichen Hand den genannten Einrichtungen nicht gleich gestellt sind. 50 Prozent der anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden. Wenn Elternbeiträge dabei nicht ins Unermessliche steigen sollen, bleibt nur ein hoher freiwilliger und unbezahlter Aufwand aller Beteiligten.

Dass das nicht zwangsläufig so sein muss, macht Hamburg vor. Um den Ausbau von Betreuungsplätzen zu beschleunigen und den hohen Bedarf an Betreuungsplätzen zu decken, ist schon vor Jahren die Gesetzeslage so geändert worden, dass die finanzielle Förderungen durch die Stadt nicht an der Einrichtung hängt, sondern an das Kind gebunden wird.

Sprich: Unabhängig von der Rechtsform des Anbieters werden Zuschüsse gewährt, wenn die Einrichtung angewählt wird sowie die qualitativen und sonstigen Voraussetzung erfüllt sind.

Warum also nicht auch in Bremen die Fokussierung auf freigemeinnützige Träger und kommunale Angebote beenden? Warum nicht Elternvereine gleich stellen und Freiraum schaffen auch für weitere private Anbieter? Eltern und Kinder haben einen Rechtsanspruch auf Betreuung, ab dem kommenden Jahr auch die unter dreijährigen. Wer es ernst meint mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wer gerade qualifizierten Frauen die Rückkehr in den Beruf ermöglichen will, wer frühkindliche Förderung für möglichst viele Kinder will, der muss die bestehende Einschränkung bei der finanziellen Förderung im Bremischen Kindertageseinrichtungen- und Kindertagespflegegesetz streichen. Und zwar schnell.

 

Mindestlohn zu Ende denken. 

(9. Januar 2012) - Da hat die Bremer SPD ein Gesetz zur Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro auf lokaler Ebene vorgelegt. Künftig sollen all die Unternehmen diesen minimal Stundensatz zahlen, in denen Bremen beherrschenden Einfluss hat oder die mit Zuwendungen aus dem öffentlichen Haushalt arbeiten. Die Grünen haben sofort Bedenken angemeldet und nach der Finanzierbarkeit gefragt. Und nun melden sich die Sozialverbände und erheben Forderungen für den Fall der Fälle an. Interessant macht die Diskussion nicht nur die inhaltliche Richtung, sondern auch die personelle Besetzung.

Mit dem früheren SPD-Staatsrat Arnolde Knigge als Sprecher der LAG und der früheren SPD-Senatorin Eva-Maria Lemke-Schulte als Awo-Präsidentin geht die Debatte quer durch die SPD. Eine politisch wohlfeile Forderung ist das eine, die Realitäten sind andere! Und das merken all diejenigen, die in der Praxis mit einer solchen Regelung umgehen – sprich sie finanzieren – müssen. Da ist die politische Herkunft ganz egal: Wenn die Kasse es nicht hergibt, geht ein solcher Mindestlohn letztlich zu Lasten der Beschäftigten. Dann wird nämlich Personal gespart und abgebaut, damit die verbliebenen Beschäftigten mehr verdienen. Ob das Sinn und Zweck einer Mindestlohnregelung sein kann, darf bezweifelt werden.

Nicht zuletzt ist die Debatte auch eine Scheindebatte nach dem Motto: Linke Tasche, rechte Tasche. Muss der Staat mehr für Leistungen ausgeben, die Dritte in seinem Auftrag ausführen, werden etwaige Einsparungen - beispielsweise bei Lohnzuschüssen - gleich wieder aufgezehrt. Das nenne ich Politik der Augenwischerei.

Nicht vergessen will ich an dieser Stelle noch diesen Hinweis: Bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand ist in den allermeisten Fällen das ausschlaggebende Kriterium der Preis. Werden mit einem Bremer Mindestlohn nicht die bremischen Unternehmen benachteiligt? Sie zahlen dann heroisch ihren Beschäftigen ein – zum Teil sogar übertarifliches Entgelt - während nichtbremische Unternehmen, Ausschreibungen gewinnen, weil sie billiger sind.

Ich finde, dann sollen lieber die Tarifparteien regeln, welche Löhne und Gehälter zu zahlen sind. Das gilt wenigstens länderübergreifend für die Tarifgemeinschaften und ist auf solider Basis zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt. Und nicht am grünen Tisch der Politik.